Dienstag, 13. November 2012

Geplaenkel


Ich habe nicht viel zu Zeit zu schreiben und kopiere erstmal die bedeutensten Emails aus den hunderten, die euch einen Ueberblick verschaffen.

Vor kurzem waere ich heute beinahe von der Polizei zum Flughhafen gefuehrt worden. Ausserdem versucht der DJB gerade aktiv meinen Visaantrag zu stoppen, wovon ich immer noch nicht weiss, ob der DJB Erfolg in seinem Vorhaben hatte. Aber so wie Dinge sich zur Zeit entwickeln, sieht es danach aus das wir die Bedrohung, eines vorzeitigen Ende meines Einsatzes in Vietnam, erfolgreich abgewehrt haben.

Stellungnahme von mir und meinem Vater ( Ich bin sehr stolz auf ihn, er setzt sich mit gluehendem Enthusiasmus fuer mich ein )

Sehr geehrte Frau Fritz,
mein Sohn - John Braun - hat über den DJB einen Vertrag für einen
Freiwilligendienst in Vietnam geschlossen. Nach 3 Monaten scheint es
erhebliche - auch teilweise sprachlich bedingte - Probleme zu geben, was
dazu geführt hat, dass Herr Dr. Trong Tran den Vertrag mit meinem Sohn
aufheben möchte.

Als offensichtlich schwerwiegenden Verstoß sieht Herr Dr. Trong Tran die
Unterrichtstätigkeit meines Sohnes. Hierzu ist festzustellen, dass Herr Tan
vom Behindertenzentrum meinen Sohn selbst zu dieser Schule gefahren und mit
dem dortigen Personal gesprochen hat. Der Einsatz in dieser Schule war auch
mit Frau Hoa vom Behindertenzentrum abgesprochen (Zeugin Kim Anh). Insofern
kann von einer unerlaubten Nebentätigkeit keine Rede sein.

Einige Zeit später hat der DJB diese Nebentätigkeit untersagt, wobei man
sich aber darauf einigte, dass dies nicht sofort geschehen müsse. Im Vertrag
mit DJB steht nicht, dass Nebentätigkeiten verboten sind oder vom DJB
genehmigt werden müssen. Der "Freiwillige" erklärt lediglich "ohne
Erwerbsabsicht" einen Freiwilligendienst zu leisten. Mein Sohn hat diesen
Freiwilligendienst auch ohne diese Absicht angetreten. Da er aber
offensichtlich mit seiner Tätigkeit im Behindertenzentrum nicht ausgelastet
war (Bastelarbeit mit Papier), hat er sich nach weiteren Möglichkeiten
umgeschaut in Vietnam etwas Sinnvolles zu tun. Ich kann darin nichts
Verwerfliches erkennen. Ob das als Schwarzarbeit eingestuft werden kann, ist
wohl erst zu beurteilen, wenn mögliche Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht
versteuert werden. Wenn die Entlohnung ein Ersatz für Aufwendungen ist, dann
ist es überhaupt nicht zu beanstanden. Wenn der/die Auftraggeber gegen
vietnamesische Gesetze verstoßen sollten, so sollte Herr Dr. Trong Tran das
mit den Schulen klären und nicht meinem Sohn vorwerfen.

Was die Unterkunft der "Freiwilligen" im Behindertenzentrum angeht, so gibt
es sehr wohl Probleme damit. Es ist unzumutbar, wenn Ratten nachts im Zimmer
unter Hinterlassung von Kot Kleider und Lebensmittel anfressen. Dass mein
Sohn sich eine andere Bleibe suchen möchte, ist unter diesen Umständen wohl
verständlich und nicht zu beanstanden. Aus meiner Sicht ist mein Sohn als
"Freiwilliger" mit Hilfsabsichten in Vietnam und nicht als Gefangener des
Behindertenzentrums.

Bevor es zu einem Aufhebungsvertrag kommt, muss nach den Regularien von
"weltwärts" versucht werden, für meinen Sohn einen Projektwechsel zu
organisieren oder ihn an eine andere Partnerorganisation zu vermitteln. Der
DJB hat nichts dahingehend unternommen, sondern verlangt völlig überraschend
- kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums - , dass mein Sohn am 13.11.
zurück nach Deutschland fliegen soll. Dies ist eine eindeutige Verletzung
des Freiwillgenvertrages, und ich möchte Sie bitten, sich hier zu Gunsten
meines Sohnes einzuschalten. Mein Sohn erklärt, dass er weiterhin seine
Arbeitsleistung in Vietnam anbietet und sieht keinen rechtmäßigen Grund, dem
Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Da ihm und uns für die Freiwilligentätigkeit
nicht unerhebliche Kosten entstanden sind, ist ein einseitiger Abbruch des
Einsatzes in Vietnam ein finanzieller Schaden, der nicht von meinem Sohn zu
verantworten ist. Eine juristisches Nachspiel würden wir und sicher auch BMZ
gerne vermeiden, so hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Äußerst fragwürdig ist
die Forderung von Herrn Dr. Tran, dass mein Sohn sich ein ärztliches Attest
besorgen soll, da dann die Rückflugkosten von BMZ übernommen werden. Das ist
eine eindeutige Aufforderung zum Betrug.

Im übrigen scheint der DJB keine geeignete Entsendeorganisation für
weltwärts zu sein. Die Vorbereitung auf die Tätigkeit in Vietnam war äußerst
dürftig. Zumal die Sprachvorbereitung wegen Erkrankung des Sprachlehrers
fast völlig ausfiel. Darüber wurde "weltwärts" bereits durch die
"Freiwillige" Binh Le informiert. Es gibt Zeugen dafür, dass der Ausfall des
Sprachlehrers wohl die Regel ist.

Da die Entscheidung über einen weiteren Verbleib meines Sohnes in Vietnam
jetzt offensichtlich äußerst dringlich ist, bitte ich Sie seitens weltwärts
sich einzuschalten. Mit Frau Braun habe ich dieses Schreiben abgestimmt und
sie schließt sich vollinhaltlich an.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fehlau



ANTWORT WELTWAERTS ( ist nicht = DJB )
Sehr geehrter Herr Braun,
cc Frau Braun, Herr Fehlau,

da Sie, Herr Braun als weltwärts-Freiwilliger, der Vertragspartner der Entsendeorganisation sind, wenden wir uns weiterhin direkt an Sie. Wir haben jedoch auch die verschiedenen Nachrichten Ihrer Eltern erhalten und wissen, dass diese über den Vorgang informiert sind. Deshalb senden wir Ihnen dieses Schreiben in Kopie.

Aufgrund Ihrer letzten Informationen vom 8.11.2012 hatten wir den Eindruck, dass die Schwierigkeiten im Bezug auf den weltwärts-Freiwilligendienst von Herrn John Braun im Gespräch mit der Partnerorganisation vor Ort gelöst werden können.

Mittlerweile haben wir von verschiedenen Seiten anderslautende Informationen bekommen. Daher haben wir uns nochmals an Ihre Entsendeorganisation gewandt und Sie gebeten, die Alternative eines Einsatzplatzwechsel vor Ort zu prüfen, wenn eine Weiterarbeit bei der bisherigen Partnerorganisation nicht mehr möglich sein sollte, und uns diesbezüglich zu informieren.

Die Unterkunft der Freiwilligen im Gastland muss die normalen Hygienestandards erfüllen. Dies erscheint uns in Ihrem Falle nicht gesichert. Die Entsendeorganisation wurde gebeten, den Qualitätsstandard der Unterkunft zu prüfen.

Aus der uns vorliegenden Korrespondenz zwischen Ihnen, Herr Braun und Frau Huyen entnehmen wir, dass Frau Huyen in Hanoi Ihre zuständige Mentorin ist. Diesbezüglich bitten wir um eine kurze Bestätigung von Ihrer Seite.

Auch haben wir die Entsendeorganisation im Bezug auf einen eventuellen Rückflug informiert. Sollte es trotz aller Bemühungen tatsächlich zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses kommen, so muss die Entsendeorganisation die Organisation des Rückfluges des Freiwilligen übernehmen insbesondere auch das Rückflugticket kaufen und dem Freiwilligen zur Verfügung stellen, unabhängig davon, welche Vertragspartei den Vertrag kündigt. Unter Umständen können von der Entsendeorganisation nach Beendigung des Freiwilligendienstes Rückforderungen an den Freiwilligen gestellt werden. Die Nachricht vom 11.11.2012 von Nguyen Van Thanh im Auftrag der DJB e.V. an Sie, Herr Braun diesbezüglich ist nicht korrekt. Eine Erkrankung von Ihnen, Herr Braun ist uns nicht bekannt.

Wir sind sehr daran interessiert, dass Sie Ihren Freiwilligendienst im Rahmen des Programms erfolgreich zu Ende führen können.


Mit freundlichen Grüßen
Christina Fritz